Garage Quaranta AG Höri - Ihre Subaru-Garage im Zürcher-Unterland,Finanzierung Leasing oder Finanzierung
 

Finanzieren Sie Ihr Wunschauto

Was ist Leasing?

Leasing ist eine Langzeitmiete und beruht auf der Überlegung, dass die Nutzung wichtiger sein kann als das Eigentum an einer Sache. Das bedeutet konkret: Das Leasingobjekt bleibt im Eigentum des Leasinggebers, also der Leasinggesellschaft; der Leasingnehmer ist im Besitz des Objekts und trägt damit die Pflichten wie z.B. den Unterhalt und auch die Risiken, die mit der Nutzung verbunden sind.

Um das Eigentum der Leasinggesellschaft zu schützen, ist im Fall des Fahrzeugleasings der Abschluss einer Vollkaskoversicherung obligatorisch. Sie wird der Leasinggesellschaft zediert, das heisst, allfällige Ansprüche an die Versicherung gehen an die Leasinggesellschaft über.

Vertragsbeziehung

 

Leasingnehmer (Kunde) - Garagist/Lieferant - MultiLease AG

Eigentumsverhältnis

Das geleaste Fahrzeug ist Eigentum der Leasinggesellschaft; der Leasingnehmer hat das Fahrzeug lediglich zum Zweck der Nutzung in seinem Besitz.
 

Versicherung

  • Um das Eigentum der Leasinggesellschaft zu schützen, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf den Namen des Leasingnehmers obligatorisch. Die Versicherung wird vom Leasingnehmer an die Leasinggesellschaft zediert, das heisst, allfällige Ansprüche an die Versicherung gehen an die Leasinggesellschaft über.


Vertragsbestimmungen

  • Die Berechnungsgrundlage beim Fahrzeugleasing ist der empfohlene Verkaufspreis resp. der vom Markenvertreter berechnete Nettopreis.
  • Bei der Fahrzeugübergabe ist die vertragliche Kaution zu leisten (oder, falls vereinbart, die einmalige Sonderzahlung) sowie die erste monatliche Leasingrate.
  • Die Kaution wird vertraglich festgehalten und bei Vertragsende zurückerstattet, oder allenfalls mit dem kalkulierten Restwert, bzw. mit allfälligen Schäden oder Mehrkilometern verrechnet. Die Kaution beträgt in der Regel 5% des Netto-Verkaufspreises. Sie kann mit einem Mietzinsdepot bei der Wohnungsmiete verglichen werden und dient als zusätzliche Sicherheit des Vertreters und der Leasinggesellschaft.
  • Eine Sonderzahlung kann entweder in bar oder in Form eines Eintauschfahrzeugs geleistet werden. Sie mindert den Finanzierungsbetrag und resultiert in tieferen Monatsraten. Auch eine Sonderzahlung wird vertraglich festgehalten.
  • Der Restwert bei Vertragsablauf ist ein fester Bestandteil des Vertrages und wird zusammen mit dem Markenvertreter nach den handelsüblichen Normen festgelegt.


Warum leasen statt kaufen?
Das Leasing eines einzelnen Fahrzeugs oder einer Fahrzeugflotte ist eine Finanzierungsform, die viele Vorteile bietet.
Mobil, ohne Kapital zu binden

  • Sie wählen bei Ihrem Markenvertreter Ihr Wunschauto, bestimmen die Vertragsdauer und die jährliche Kilometerleistung.
  • Sie nutzen Ihr Auto, wie wenn es Ihr Eigentum wäre.
  • Sie wahren Ihren finanziellen Spielraum für andere Anschaffungen.


Klare Budgetierung

  • Ihre monatlichen Leasingkosten bleiben über die ganze Vertragsdauer gleich, der Zinssatz bleibt unverändert.
  • Falls Sie nicht nur eine reine Finanzierung wünschen, sondern auch Service und Unterhalt einschliessen wollen, stehen Ihnen die Dienstleistungen unserer FML Leasing AG, spezialisiert auf Flottenleasing, zur Verfügung.


Keine Umtriebe mit Verkauf oder Eintausch

  • Nach Ablauf des Leasingvertrages geben Sie das Fahrzeug dem Markenvertreter zurück oder übernehmen es zu einem vertraglich vereinbarten Restwert.
  • Auf den Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe können Sie einen neuen Leasingvertrag abschliessen und gleich wieder ein neues Fahrzeug in Empfang nehmen.


Immer ein aktuelles Modell

  • Mit Leasing fahren Sie immer ein neues Fahrzeug, mit allen Vorzügen inbezug auf Sicherheit, Komfort und Garantieleistungen.


Steuerliche Vorteile

  • Vorsteuerabzugsberechtigte können die MWST auf dem Leasingbetrag zurückfordern und die monatlichen Leasingraten als Betriebsaufwand von den Steuern abziehen.